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Die Konvenienzehe war die bevorzugte Eheform in der Glanzzeit des Bürgertums. Begriffe wie „den Vater um die Hand der Tochter“ bitten oder die „Mitgift“, aber auch das „Ja-Wort“ der Braut gehören zu den Begriffen rund um diese Eheform. Im Wesentlichen gingen es dabei um rechtliche Fragen, die heute nur noch schwer nachvollziehbar sind.
In der Praxis der damaligen Zeit handelte der von der Familie Aussicht genommene Bräutigam mit dem Brautvater die Konditionen für die Heirat aus, wobei die Mitgift die entscheidende Rolle spielte. Zwar hatte der Brautvater dabei auch das Wohl der Tochter im Auge, doch hatte sie bestenfalls ein bescheidenes Mitspracherecht.