Begleiterin (Begleiter)

Kurz gefasst - die Definition Im Lexikon

Das Wort Begleiterin (weibliche Form) hat eine Doppelbedeutung: Die „Begleiterin“ oder auch „ständige Begleiterin“ in der bürgerlichen Welt ist die Frau, mit der ein Mann nicht verheiratet ist, die aber dennoch in der Öffentlichkeit ständig gemeinsam mit einem Mann auftritt. In der Doppelbedeutung ist sie eine Prostituierte, die Männer stundenweise oder auch tageweise begleitet, eine Eskortdame, auch „Escort“ genannt.

AusfĂĽhrlich - die Verwendung bei Frauen

Das Wort Begleiterin der bürgerlichen Welt stammt aus der Zeit, als Männer in der Regel von ihren Ehefrauen zu Veranstaltungen begleitet wurden. Um den Damen, die oft mit Herren ausgingen, nicht „zu nahe zu treten“, wurde sie bald als „Begleiterin“ und nicht als „Freundin“ oder „Geliebte“ bezeichnet - zwei Begriffe, die in den 1950er Jahren noch leicht anrüchig waren. Die erotische Begleiterin ist aus der Tatsache entstanden, dass sogenannte „Begleitservice-Agenturen“ einen verschleiernden Begriff für die tatsächliche „erweiterte“ Tätigkeit ihrer Damen finden mussten.

Ausführlich - männliche Begleiter

Wenn Ehemänner beruflich viel unterwegs waren, wurden die Ehefrauen in früheren Zeiten sehr oft von einem „Freund des Hauses“ , auch Hausfreund genannt, begleitet. Ein solcher „Hausfreund“ konnte sich im Haus verhalten wie ein naher Verwandter. Mittlerweile wird der Begriff auch für männliche Eskorts gebraucht.

Synonyme, Redewendungen und verwandte Begriffe

  • Synonyme: Escort, Hostesse, Freundin, Geliebte.
  • Hausfreund, abfällig Gigolo fĂĽr einen Eskort-Mann.


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