Seitensprung

Kurz gefasst - die Definition von Seitensprung im Lexikon

Der Seitensprung ist ein Ehebruch. Der Begriff erklärt sich so: Der „Sprung“ ist ein aus dem Bereich der Tierzucht stammender Begriff, den den Geschlechtsakt (das „Aufspringen“) eines männlichen Tieres auf ein weibliches bezeichnet. Ein „Seitensprung“ ist, davon abgeleitet, der Geschlechtsverkehr eines verheirateten oder anderweitig gebundenen Partners außerhalb der Ehe oder Beziehung.

Die historische Darstellung aus dem Jahr (1628) wurde nach einem Holzschnitt erstellt, Urheber ist Folger STC 10408.6 verwendet wird eine „Common Liscence.“ Bei diesem Holzschnitt handelt es sich um eine Satire.

Der vollständige Holzschnitt (verkleinert) erscheint am Ende dieses Beitrags.

Der Text lautet:

“My dotard Husband gives not mee / those halfe of dues, which needful be / And therefore since I such things lack / Thus horne I him behind his back.”

„Mein seniler Ehemann gibt mir nicht
die Hälfte der Rechte, die er mir schuldet
Und weil es mir deshalb an solchen Dingen mangelt
So setze ich ihm hinter seinem Rücken Hörner auf.“

Ausführlich - die Verwendung

Der Seitensprung ist eine verniedlichende Bezeichnung für den Ehebruch durch Geschlechtsverkehr. Zumeist wird der Begriff nur dann verwendet, wenn eine kurze, heftige Affäre dahintersteht, also nicht bei einer „parallelen Liebesbeziehung“ oder beim Geschlechtsverkehr mit einer Hure.

Obgleich der Volksmund den Begriff gelegentlich anders verwendet, ist der eigentliche Seitensprung immer mit Vaginalverkehr verbunden - ein „Sprung“ wird also auch heute noch vorausgesetzt.

Synonyme, Redewendungen, Quellen und verwandte Begriffe