====== Konvenienzehe ====== ===== Die bevorzugte Eheform im Bürgertum - die Konvenienzehe ===== Die Konvenienzehe war die bevorzugte Eheform in der Glanzzeit des Bürgertums. Begriffe wie "den Vater um die Hand der Tochter" bitten oder die "[[Mitgift]]", aber auch das "Ja-Wort" der Braut gehören zu den Begriffen rund um diese Eheform. Im Wesentlichen gingen es dabei um rechtliche Fragen, die heute nur noch schwer nachvollziehbar sind. [[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=109680|Meyers Lexikon]] aus jener Zeit weiß dies: //Konveniénz , das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf; die Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. (daher Konvenienzheirat, im Gegensatz zu Neigungs- oder Affektionsheirat).// In der Praxis der damaligen Zeit handelte der von der Familie Aussicht genommene Bräutigam mit dem Brautvater die Konditionen für die Heirat aus, wobei die [[Mitgift]] die entscheidende Rolle spielte. Zwar hatte der Brautvater dabei auch das Wohl der Tochter im Auge, doch hatte sie bestenfalls ein bescheidenes Mitspracherecht.