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| - | In der Praxis der damaligen Zeit handelte der von der Familie Aussicht genommene Bräutigam mit dem Brautvater die Konditionen für die Heirat aus, wobei die Mitgift die entscheidende Rolle spielte. Zwar hatte der Brautvater dabei auch das Wohl der Tochter im Auge, doch hatte sie bestenfalls ein bescheidenes Mitspracherecht. | + | In der Praxis der damaligen Zeit handelte der von der Familie Aussicht genommene Bräutigam mit dem Brautvater die Konditionen für die Heirat aus, wobei die [[Mitgift]] die entscheidende Rolle spielte. Zwar hatte der Brautvater dabei auch das Wohl der Tochter im Auge, doch hatte sie bestenfalls ein bescheidenes Mitspracherecht. |